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Konsequenzen bei Nichtbefolgung

Für die Durchführung der Massnahmen gilt das Verwaltungsverfahrengesetz. Das Subsidiärmodell wird beibezogen, wenn vom Betrieb wenig oder nichts zur Erfüllung der Beizugspflicht unternommen wird.

 

Die administrative Zwangsmassnahme der Wahl wird die Prämienerhöhung sein.