Generelle Priorität
Generell werden Branchen mit erhöhten Krankheits- oder Unfallrisiken kontrolliert. Die Prioritäten und Absichten sind
in der Grafik dargestellt. Daraus geht hervor, dass Betriebe, welche sich nicht an einer Branchenlösung beteiligen und
keine aktiven Massnahmen ergreifen (schraffierter Bereich), in erster Priorität besucht werden. |
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Wer überwacht den Vollzug der Massnahmen zum ASA-Beizug?
Für den Gesetzesvollzug sind die kantonalen Inspektionsdienste zuständig. Mit den Branchenlösungen erfolgen Kontrollen/Audits
durch Verbandsstellen.
Kontrollhäufigkeit
Die Kontrollhäufigkeit ist nicht bestimmt. Kontrollen bezüglich der ASA-Bestimmungen werden im Rahmen der üblichen
Betriebskontrollen erfolgen. Bei der grossen Zahl der UVG-Betriebe wird dies sicher nicht jährlich oder halbjährlich der
Fall sein. Bezogen auf Betriebsgruppen oder Regionen können schwerpunktemässige Kontroll-Aktionen durchgeführt werden.
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