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Umsetzung der Kontrolle

Generelle Priorität

Generell werden Branchen mit erhöhten Krankheits- oder Unfallrisiken kontrolliert. Die Prioritäten und Absichten sind in der Grafik dargestellt. Daraus geht hervor, dass Betriebe, welche sich nicht an einer Branchenlösung beteiligen und keine aktiven Massnahmen ergreifen (schraffierter Bereich), in erster Priorität besucht werden.

 

Zoom

 

Wer überwacht den Vollzug der Massnahmen zum ASA-Beizug?

Für den Gesetzesvollzug sind die kantonalen Inspektionsdienste zuständig. Mit den Branchenlösungen erfolgen Kontrollen/Audits durch Verbandsstellen.

 

Kontrollhäufigkeit

Die Kontrollhäufigkeit ist nicht bestimmt. Kontrollen bezüglich der ASA-Bestimmungen werden im Rahmen der üblichen Betriebskontrollen erfolgen. Bei der grossen Zahl der UVG-Betriebe wird dies sicher nicht jährlich oder halbjährlich der Fall sein. Bezogen auf Betriebsgruppen oder Regionen können schwerpunktemässige Kontroll-Aktionen durchgeführt werden.