Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) wirkt im Rahmen ihres Auftrages als Bindeglied zwischen dem Bund und der Schweizer Wirtschaft und deren Verbände. Als strategische Ziele der EnAW sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduktion des CO2-Ausstosses zu nennen.
Energiegrossverbraucher, aber auch Gruppierungen von Energieverbraucher, können mit der EnAW Zielvereinbarungen abschliessen. Die Umsetzung dieser Ziele bezweckt eine Steigerung der Energieeffizienz und die Verringerung des CO2-Ausstosses innerhalb der Branche.
Das CO2-Gesetz hält Anreize bereit, Effizienzsteigerungen bzw. CO2-Minderungen umzusetzen. Dieses Gesetz sieht vor, dass erstmals im Jahre 2004 vom Bund eine CO2-Abgabe eingeführt werden kann. Dies ist abhängig, ob die Schweiz das in diesem Gesetz festgelegte Ziel einer CO2-Minderung um 10 Prozent bis zum Jahre 2010 erreicht. Branchen und grosse Energieverbraucher können sich von der Abgabe befreien lassen, wenn sie erhebliche Anstrengungen zur CO2-Minderung nachweisen oder wenn sie sich zur künftigen Begrenzung/Verminderung der CO2-Emissionen verpflichten.
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