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Gesetzliche Grundlagen

Die Ziele von EnergieSchweiz für das neue Jahrzehnt sind durch die Bundesverfassung, das Energie- und das CO2-Gesetz sowie die schweizerischen Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Klimakonvention vorgegeben. Diese lauten wie folgt:
 

  • Zwischen 2000 und 2010 sollen der Verbrauch fossiler Energien (z.B. Erdöl) und der CO2-Ausstoss um zehn Prozent sinken.
  • Der Elektrizitätsverbrauch darf höchstens um fünf Prozent wachsen.
  • Der Anteil der Wasserkrafterzeugung am Endverbrauch darf nicht sinken – trotz der Öffnung des Elektrizitätsmarktes.
  • Der Anteil der übrigen erneuerbaren Energien soll weiter steigen und zwar um 1 Prozentpunkt an der Stromerzeugung und um 3 Prozentpunkte an der Wärmeerzeugung.