Die drei Branchenlösungen sind im QM-Ordner FROMARTE zusammengefasst.
Die Branchenlösung stellt den Betrieben folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
- Grundkonzept für den Aufbau der Sicherheitsorganisation
- Branchenspezifische Aus- und Weiterbildungsmodule
- Themenbezogene Checklisten für die zielgerichtete Bearbeitung von Unfallschwerpunkten
- EDV-Material zur Erstellung der Unfallmeldung und zur Analyse des Unfallgeschehens
- Periodische Erfolgskontrollen mit Audits im Unternehmen
- Motivationsprogramm, z.B. Sicherheitstag
Qualitätssicherung
Ermöglicht die Anforderungen der Verordnung über die QS der gewerblichen Milchverarbeitung zu erfüllen.
Lebensmittelverordnung
Gibt Hinweise auf wichtige gesetzliche Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung für gewerbliche Milchverarbeitungsbetriebe.
Arbeitssicherheit
Ermöglicht die Anforderungen der EKAS Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit zu erfüllen.
HACCP Konzept
FROMARTE bietet für Hauptprodukte ein durch Spezialisten erarbeitetes Sicherheits- und HACCP-Konzept an, das in jedem Betrieb angepasst werden kann.
Risikoanalysen
In der Arbeitssicherheit werden Branchenrisikoanalysen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz durchgeführt und angeboten.
Aufbau der Dokumentation
Jedes Kapital weist folgende Struktur auf:
| Dokument |
Name |
Version |
Ersetzt |
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Dokumentenmatrix (Inhaltsverzeichnis des Kapitels) |
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Verfahrensanweisungen |
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| VA x.1 |
Vorschriften (VQSGM) Verordnung über die Qualitätssicherung in der gewerblichen Milchverarbeitung |
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| VA x.2 |
Vorschriften (LMV) der Lebensmittelverordnung |
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| VA x.3 |
Vorschriften Arbeitssicherheit. Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den gewerblichen Milchverarbeitungsbetrieben |
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Arbeitsanweisungen |
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| AA x.1 |
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| ... |
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Hilfsdokumente |
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| HI x.1 |
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| ... |
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- Die Dokumentenmatrix [DM] informiert über die Themen und den Zweck von jedem Kapitel. Sie beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis vom Kapitel mit dem Revisionsstand des Dokumentes (Version).
- Die Vorschriften [VA] sind zwingend einzuhalten, damit Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte gewährleistet werden können.
- Die Arbeitsanweisungen [AA]. Sind zu einem Sachgebiet detailliertere Anweisungen oder Erklärungen nötig, sind diese in einer Arbeitsanweisung geregelt. In der Verfahrensanweisung werden Sie darauf aufmerksam gemacht, wenn eine Arbeitsanweisung zu diesem Sachgebiet besteht. Diese Dokumente sind Empfehlungen und sind grundsätzlich alle Massnahmen, welche als Bestandteil der «Guten Herstellungspraxis» betrachtet werden.
- Die Hilfsdokumente [HI]. Wird die Aufzeichnung von Daten verlangt oder empfohlen, so werden Sie in der Verfahrensanweisung auf eine mögliche Hilfe hingewiesen. Bei diesen Hilfen handelt es sich um Formulare, welche Ihnen zur Aufzeichnung von Daten nützlich sein können.
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