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FROMARTE Checkliste Nachhaltigkeit

Die Benutzenden dieser Checkliste sind gewerbliche Käsereien in der Schweiz. Durch die Anwendung der Checkliste im Rahmen einer Selbstevaluation gewinnen die Käsereien einen Einblick, in welchen nachhaltigkeitsrelevanten Bereichen ihre Stärken und Schwächen liegen. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen kann ein zielgerichteter Prozess zur Verbesserung der Nachhaltigkeit eingeleitet werden. Die «Checkliste Nachhaltigkeit» eignet sich jedoch nicht für direkte Vergleiche zwischen Käsereien.

Die «Checkliste Nachhaltigkeit» basiert auf der Nachhaltigkeitsdefinition der SAFA-Guidelines, welche die vier Nachhaltigkeitsimensionen Ökonomie, Unternehmensführung, Soziales und Ökologie unterscheidet.

Unternehmen können ihr Nachhaltigkeitsniveau mit einem Wert von 0 bis 100 bewerten.

Die Nachhaltigkeits-Checkliste finden Sie im QS-Portal von FROMARTE.

Inhalt der Branchenlösung

Umwelt & EnergieFromarte hat zusammen mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) eine verpflichtungstaugliche Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion des CO2-Ausstosses innerhalb der Branche erarbeitet.

Für die Rückforderung der CO2-Abgabe muss ein Betrieb mindestens 100 T CO2 ausstossen. Rund ¾ der Käsereien von Fromarte haben aber einen kleineren Ausstoss.

Die Branchenlösung Energiemodell von Fromarte ermöglicht es auch gewerblichen Betrieben, die CO2-Abgabe mindestens zu einem Teil zurück zu erhalten. Dabei werden mehrere Betriebe zu einer Gruppe zusammengefasst, die sich im Gegenzug dazu verpflichten, in ihrem Betrieb Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz einzuführen um damit den Heizölverbrauch zu senken.

Kontrolle

Die Betriebe, welche sich der Branchenlösung Energie angeschlossen haben, führen eine Energiebuchhaltung in ihren Betrieben. Der jährliche Rapport des Energieverbrauches an Fromarte erlaubt eine Auswertung über alle angeschlossenen Betriebe. Das heisst, jeder einzelne Betrieb hat seine Energieentwicklung unter Kontrolle und kann seine Verbesserungsmassnahmen 1 zu 1 verfolgen. Zudem ist die Branche in einem gesamten Monitoring eingebunden, wo alle Verbesserungen gesammelt und ausgewertet werden.

Wann erfolgt die Rückvergütung?

Die Rückvergütungen an die Betriebe werden jährlich aufgrund der Verbrauchsdaten berechnet. Der Abzug bei der Rückerstattung der CO2-Abgabe ist jeweils abhängig von der individuellen Entwicklung in den Betrieben, die Vergütung von Übererfüllungen ist hingegen zusätzlich abhängig von der Gesamtentwicklung in den der Branchenlösung angeschlossenen Käsereien.

Kein Betrieb wird exakt auf der geforderten Reduktionskurve beim Energieverbrauch liegen. Die Branchenlösung wurde deshalb so ausgestaltet, dass bei den Betrieben, welche die Zielvorgaben nicht erreichen, ein Rückbehalt bei der Rückerstattung der CO2-Abgabe vorgenommen wird, mit welchem diejenigen Betriebe entschädigt werden, welche die Zielvorgaben übererfüllt haben (System von Abzügen und Zuschlägen).

Gesetzliche Anforderungen

Wir beziehen uns auf das Gesetz 641.71 über die Reduktion der CO2-Emissionen und die Verordnung 641.711 über die Reduktion der CO2-Emissionen.

Wie kann ein Betrieb die Anforderungen erfüllen?

Individuelle Lösung
Unternehmen können sich individuell im KMU-Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) verpflichten und sich auf diese Weise von der CO2-Abgabe befreien lassen. Bedingung für die Teilnahme im KMU-Modell der EnAW ist, dass der jährliche Ausstoss an CO2 mindestens 100 Tonnen beträgt.

Branchenlösung
Fromarte bietet eine Branchenlösung an, damit vor allem auch kleinere Betriebe einen Teil der CO2-Abgabe zurück erhalten können. Der Betrieb verpflichtet sich dazu, Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz einzuführen, um dabei den Heizölverbrauch zu senken.

Es lässt sich mit Sicherheit sagen, dass sich für die meisten Käsereien eine Teilnahme in der Branchenlösung Energiemodell auf alle Fälle lohnt und unbedingt zu empfehlen ist.

Die Gruppenlösung bring mit sich, dass während der laufenden Verpflichtungsperiode 2013 - 2020 keine neuen Betriebe beitreten können bzw. dass ein Betrieb, welcher sich der Gruppenlösung angeschlossen hat, in dieser Periode nicht austreten kann. Aufgrund von mehreren Anfragen wird aktuell geprüft, ob  eine neue Gruppe gebildet werden soll.

Leitfaden Energieeffizienz und Dekarbonisierung

Auf Initiative von FROMARTE und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) ist der Leitfaden «Energieeffizienz und Dekarbonisierung in Käsereien» entstanden. Der Leitfaden «Energieeffizienz und Dekarbonisierung in Käsereien» umfasst spezifisch auf Käsereien zugeschnittene Standardmassnahmen, die mit Hinweisen zur Wirtschaftlichkeit und bezüglich ihrer Relevanz für die Produktqualität ergänzt sind. Eine im Leitfaden «Energieeffizienz und Dekarbonisierung in Käsereien» enthaltene einfache Anleitung zum Erstellen einer Energiebilanz macht Lust auf eine Beurteilung des eigenen Betriebs und dient als gute Basis, um grossen Verlusten auf die Spur zu kommen und Prozessschritte mit grossem Einsparpotenzial zu identifizieren. Der Leitfaden «Energieeffizienz und Dekarbonisierung in Käsereien» ist gespickt mit einer breiten Palette an Einsparideen und Betriebsoptimierungen und gibt viele Tipps und Tricks zur Energieeffizienz. Jede Massnahme ist hinterlegt mit einem Einsparpotenzial und einer Abschätzung der Investitionskosten.

Der Leitfaden wurde vom Ingenieurbüro Helbling Beratung + Bauplanung AG erarbeitet und entstand mit Unterstützung von Käsern, welche ihre Betriebe für die praktischen Untersuchungen zur Verfügung stellten. Spezialisten der FROMARTE und der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) sowie der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) betreuten die Analysen und die Massnahmenerarbeitung. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Entwicklung des Leitfadens im Rahmen von EnergieSchweiz finanziell unterstützt.

Der Leitfaden Energieeffizienz und Dekarbonisierung steht den FROMARTE Mitgliedern unter Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Mitglieder-Login an. Oder bestellen Sie den Leitfaden kostenpflichtig bei der FROMARTE Geschäftsstelle unter Dokumente zum Bestellen (für Nicht-Mitglieder).

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FROMARTE
Gurtengasse 6, Postfach
3001 Bern, Schweiz

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Tel. +41 31 390 33 33

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